Liebe Söruperinnen und Söruper!
Mit Aufnahme in die Städtebauförderung hat die Gemeinde Sörup die Chance, unsere Zukunft mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land zu gestalten. Die Gemeinde wurde im Jahr 2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen. Seitdem ist bereits ein überörtlich abgestimmtes sogenanntes Zukunftskonzept Daseinsvorsorge erstellt worden. Darauf aufbauend wird es nun konkreter.
Seit August 2020 ist die BIG Städtebau GmbH beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) für das festgelegte Untersuchungsgebiet durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Dies bietet auch Ihnen als Söruperinnen und Sörupern in die Gelegenheit, die Entwicklung Sörups mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv zu unterstützen und mitzugestalten. Mit dem IEK wird der Handlungsrahmen der zukünftigen Gebietsentwicklung festgelegt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um Sörup zukunftsorientiert zu entwickeln. Gleichzeitig bilden die VU und das IEK die zwingende Grundlage für den Einsatz auf Städtebauförderungsmittel.
Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der Durchführung der VU und Erstellung des IEK und lädt Sie ein, sich aktiv zu beteiligen. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Sie sind die Vor-Ort-Expertinnen und Experten! Sie wissen, was Ihnen fehlt, worauf Sie Wert legen, was geändert, aber auch unbedingt erhalten und bedacht werden soll.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Stoltmann
Bürgermeister Sörup
Beteiligen Sie sich! Ihre Meinung ist uns wichtig!
Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, durch Teilnahme über verschiedene interaktive Abfragen, Ihre Einschätzungen, Wünsche und Anregungen für die Gemeindeentwicklung einzubringen.
Die Daten und Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
Beispiele können sein:
Nachstehend haben wir verschiedene Aussagen zum Untersuchungsgebiet formuliert. Diese können Sie auf Grundlage der Bewertungsskala „Trifft zu“, „Trifft eher zu“, „Teils, teils“, „Trifft eher nicht zu“, „Trifft nicht zu“ bestätigen oder ablehnen. Im dazugehörigen Kommentarfeld unterhalb der Tabelle haben Sie die Möglichkeit, Ihre Antwort zu konkretisieren. Bitte drücke Sie auf Absenden, um die Eintragungen in der Tabelle und ggf. im Kommentarfeld zu speichern.
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.
Falls Sie weitere Frage haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Finanzhilfen von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können.
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“.
Übergeordnetes Ziel ist es, kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten. Es gilt, die Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Kommune sowie der Umlandgemeinden zu sichern.
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Sörup ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm und dem zwingend zu erstellenden Zukunftskonzept Daseinsvorsorge müssen nun als weitere Voraussetzung die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Gemeinde jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
Die Gemeinde Sörup plant Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß entsprechender Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des Untersuchungsgebiets geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.
Gemeinde Sörup
Dieter Stoltmann
Telefon: 04635/2960-0
E-Mail: Buergermeister-Soerup@amt-mittelangeln.de
www.soerup.de
BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der DSK-BIG
Andreas Kiefer
Telefon: 040 3410678-33
E-Mail: andreas.kiefer@dsk-big.de
www.dsk-big.de
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Die Stationen bieten Ihnen die Möglichkeit einer interaktiven Beteiligung in Echtzeit an der Gemeindeentwicklung Sörups. In Echtzeit bedeutet, dass Ihre Beiträge nicht moderiert und zeitverzögert auf der Webseite widergespiegelt werden, sondern unmittelbar nach dem Absenden für alle sichtbar sind.
Durch die vielen Informationen und unterschiedlichen Beteiligungstools empfehlen wir die Nutzung der Webseite über einen größeren Bildschirm/Laptop oder PC.
Ihre Teilnahme ist uns wichtig, denn die Daten und Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Erstellung der vorbereitenden Untersuchung.
Wie beteilige ich mich?
Mit Hilfe des Mausklicks können Sie eine Fahne auf der Karte setzen. Klicken Sie dafür auf eine Stelle auf der Karte und anschließend auf „Vorschlag hinzufügen“. Nun können Sie das erscheinende Formularfeld mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mailadresse ausfüllen.
Was passiert mit meinen Daten?
Es werden Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse abgefragt. Das Eintragen von Namen und E-Mail-Adressen verhindert primär das wahllose Setzen von Fahnen und verleiht dieser Interaktion eine höhere Seriosität. Die Angaben dienen zudem für mögliche Rückfragen seitens der Gemeinde. Name und E-Mail-Adresse werden beim Setzen einer Fahne nicht angezeigt. Nur bei einem Kommentar wird der Name angezeigt.
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